Veranstaltung - Wie die TU Dortmund die Freiheit ihrer Forschung schützt: Der Ausschluss von Militärforschung
Vorträge und Diskussion 12.10.2026, 18 Uhr · TU Dortmund, Emil-Figge-Str. 50, HS II, Dortmund 13.10.2026, 19 Uhr · SÖZ, Gut-Heil-Str. 12-14, Dortmund Aus der Veranstaltungsreihe zu ziviler Wissenschaft und der Militarisierung der Universitäten. Organisiert zusammen mit dem AStA der TU Dortmund. Im März 1991 beschloss der Senat der Universität Dortmund fast einstimmig, dass die Forschung an der Universität ausschließlich zivilen Zwecken dient. Den Antrag stellte damals der Rektor selbst. Seither soll auch ein Mustervertrag die Auftraggeber verpflichten, Forschungsergebnisse der Universität nur zivil zu nutzen. Dortmund gehörte damit zu den ersten Hochschulen in Deutschland mit einer Zivilklausel. 35 Jahre später steht die Frage erneut im Raum: Was bedeutet diese Selbstverpflichtung heute, und wer entscheidet über die Ausrichtung unserer Forschung? Die Zivilklausel ist keine Vorgabe von außen. Sie ist eine Entscheidung, die die Universität in ihren eigenen Gremien getroffen ha...