Veranstaltung - Hochschulen und der moderne Krieg

Vortrag und Diskussion

14.10.2026, 18 Uhr · TU Dortmund, Emil-Figge-Str. 50, HS II, Dortmund
15.10.2026, 19 Uhr · SÖZ, Gut-Heil-Str. 12-14, Dortmund 

Aus der Veranstaltungsreihe zu ziviler Wissenschaft und der Militarisierung der Universitäten. Organisiert zusammen mit dem AStA der TU Dortmund.

 

Ein Vortrag von Christoph Marischka

Die zunehmende Anwendung von autonomen Systemen und Künstlicher Intelligenz auf den Schlachtfeldern und im Hinterland machen moderne Kriege auch zu Innovationswettläufen. Die Geschwindigkeit, mit der neue Technologien an der Front zum Einsatz gebracht werden, gilt als entscheidend, um in sich perpetuierenden Abnutzungskriegen Überlegenheit zu gewinnen und zu erhalten. Damit wächst auch die Relevanz von Forschung und Hochschulen, die als zentrale Institutionen in jene „Ökosysteme" integriert werden sollen, die immer neuere und potentere Waffen in immer größeren Stückzahlen produzieren sollen. Dem stehen aktuell in vielen Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch sog. Zivilklauseln – eine Folge des Zweiten Weltkriegs und der Unterwerfung der Wissenschaft unter den Nationalsozialismus – entgegen. Diese geraten jedoch zunehmend unter Druck, werden abgeschafft und umgedeutet. Zugleich bestehen verschiedene Initiativen der Bundes- und Landesregierungen, Hochschulen stärker zu kontrollieren und in die Kriegführung einzubinden – auch durch Ausgrenzung und zunehmende Abschirmung gegen die Öffentlichkeit und Wissenschaftler*innen anderer Staaten.

 

Der Referent

Christoph Marischka ist Referent der Informationsstelle Militarisierung (IMI) und beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Hochschulen und Militär. Ein Schwerpunkt ist die Militarisierung von Forschung und Lehre, einschließlich Rüstungs- und Sicherheitsforschung sowie Drohnen und Überwachungstechnologie. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherheitspolitik von NATO und EU in Afrika und die Militarisierung der Migrationspolitik.

 

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.